20 gute Argumente für ein NEIN zur neuen Strom- und Gassteuer in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil.

Die neue Strom- und Gassteuer:

ist teuer (1)

weil sie die privaten Haushalte und das Gewerbe der Gemeinde mit 140'000 Franken pro Jahr belastet.
Pro Haushalt sind das Mehrkosten von 70 Franken pro Jahr.


verteuert die Strom- und Gaspreise noch mehr (2)

Ab 1. Januar 2023 kostet der Strom bei den beiden Stromversorgern der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil wegen der Stromknappheit massive mehr: Bei der rwt AG 60 % mehr (plus 540 Franken pro Haushalt und Jahr), bei der SAK AG 30 % mehr (plus 290 Franken pro Haushalt und Jahr)!

Der Preis für Gas bei der Säntis Energie AG stieg seit Januar 2020 sogar um 300 %!

Und auf diesen massiv höheren Strompreis schlägt die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil die neue Stromsteuer noch obendrauf.

Quelle: typischer Haushalt mit einem Jahres-Verbrauch von 4'500 kWh (Verbrauchsprofil H4), www.strompreis.elcom.admin.ch


kommt zum falschen Zeitpunkt (3)

Die neue Strom- und Gassteuer kommt mitten in der Teuerung (Inflation von 3.3 %). Der sogenannte Reallohn (der tatsächlich "verfügbare Lohn") sinkt in der Schweiz 2023 sogar um 2.2 %.

Zusätzlich belasten die steigenden Krankenkassenkosten (+ 6.8 % bzw. CHF 225.60 pro Person für 2023) die Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger haben also sowieso weniger Geld im Portemonnaie.

Die Gemeinde Glarus macht es genau anders: Ende Oktober hat sie entschieden, dass sie ihre "Ökoabgabe" auf Strom "zur Entlastung der Glarner Wirtschaft und der Bevölkerung" für 2023 nicht erhebt!

 

ist unfair (4)

weil alle die neue Strom- und Gassteuer zahlen müssen, unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Mit Strom und Gas werden lebensnotwendige Güter für Bevölkerung und Wirtschaft besteuert, es kann (fast) nicht ausgewichen werden.


trifft alle (5)

alle Personen (Eigentümer, Mieter, Gewerbe, Landwirtschaft) bezahlen die neue Stromsteuer, unabhängig vom Verwendungszweck des Stroms.

alle Personen (Eigentümer, Mieter, Gewerbe, Landwirtschaft) bezahlen die neue Stromsteuer.
Unabhängig davon, ob sie vom Energieförderprogramm profitieren können.

rund ein Drittel aller Haushalte in Bütschwil-Ganterschwil heizt mit Erdgas. Auch die Mieter bezahlen die Gassteuer, unabhängig davon, ob sie vom Energieförderprogramm profitieren können. Total zählt Bütschwil-Ganterschwil 419 Erdgasanschlüsse für Private und Gewerbe.


ist unnötig (6)

eine zusätzliche Strom- und Gassteuer, um die Bevölkerung zum Stromsparen zu bewegen, ist jetzt nicht nötig. Denn der Stromspareffekt tritt schon deshalb ein, weil der Strom ab 2023 sowieso um 30 - 60 % teurer wird.

die Gemeinde muss keine Strom- und Gassteuer verlangen, die Einführung ist für die Gemeinden freiwillig.
So kennen auch die Nachbargemeinden Lütisburg und Mosnang keine Strom- und Gassteuern.


bleibt für immer (7)

das geplante, neue Reglement Energieförderprogramm hat kein Auslaufdatum. Einmal eingeführt, bleibt die neue Strom- und Gassteuer also für immer.


schadet der Umwelt (8)

die neue Strom- und Gassteuer besteuert auch nachhaltigen Ökostrom und nachhaltiges Biogas genau gleich wie den üblichen Strom bzw. das übliche Erdgas. Diejenigen Bürger und Gewerbebetriebe, die sich bereits heute freiwillig vorbildlich verhalten, werden nun noch mehr belastet. Die neue Steuer ist nicht durchdacht.

Hauseigentümer, die bereits auf umweltfreundliche Heizungen wie beispielsweise Luft-Wärme-Pumpe umgestellt haben, werden bestraft: So zahlen sie für ihren hohen Stromverbrauch durch die Luft-Wärme-Pumpe nun hohe Stromsteuern. Auch hier ist klar, dass die neue Steuer nicht durchdacht ist.

 

hat ihren Grund in der Verlegung von Leitungen/Kabeln (9)

Kurios, aber wahr: Die Steuer hat ihren rechtlichen Hintergrund in der Besteuerung von verlegten Kabeln und Leitungen in Strassen nach Artikel 21 und 29 des kantonalen Strassengesetzes. Daraus wird von den Gemeinden auf kreative Art und Weise eine Steuer auf Strom und Gas konstruiert, die dann alle bezahlen müssen.

Leitungen in Strassen und somit auch Strom- und Gasleitungen gehören aber nicht extra besteuert. Erstens sind die meisten Leitungen in Privatgrundstücken. Zweiten erhält ein Privater für (z.B. ein Landwirt für eine Stromleitung im Boden) eine einmalige Entschädigung in der Höhe eines Trinkgeldes. Keinesfalls dürfen Gemeinden für Leitungen/Kabel in ihren Strassen eine Extrawurst haben und der Bevölkerung dafür eine neue Steuer auf Strom- und Gas aufbürden.

Auch bei anderen Leitungen im Gemeindestrasse (Abwasser, Glasfaser) käme niemand auf die Idee, dafür eine neue Gemeindesteuer einzuführen.

 

erlaubt dem Gemeinderat, neu Geld aus 2 Töpfen zu nehmen (10)

Bereits heute hat die Gemeinde einen jährlichen Kredit von CHF 200'000 für das Energieförderprogramm im Budget (S. 52). Heute wird dieses Geld gemäss einer Richtlinie des Gemeinderates ausgegeben. Unabhängig von der Abstimmung bleiben die 200'000 Franken und die Richtlinie weiter gültig.

Das neue Reglement (Artikel 2) erlaubt dem Gemeinderat zusätzlich, weiterhin auch auf die allgemeinen Steuererträge von CHF 200'000 für das Energieförderprogramm zuzugreifen. Die neue Strom- und Gassteuer ist damit eine versteckte Erhöhung dieses Energieförderprogrammes.

Fazit: Der Gemeinderat kann sich also neu aus 2 Töpfen für das Energieförderprogramm bedienen:
Allgemeine Steuern (Budget) plus die Erträge der neuen Strom- und Gassteuer.


ist ein Freipass für weitere Preiserhöhungen (11)

Mit der Festsetzung der Abgabehöhe von 0.3 Rappen in einem neuen Reglement geben wir dem Gemeinderat einen Freipass für weitere Erhöhungen. Denn bei jeder vom Gemeinderat beschlossenen Erhöhung müssen die Bürgerinnen und Bürger wieder aufwändig das Referendum (337 gültige Unterschriften) dagegen ergreifen. Die Bürgerinnen und Bürger kommen also mit dem neuen Reglement in eine Bringschuld bzw. in eine schlechtere Position.

So kennt z.B. die Stadt St.Gallen bereits heute eine Stromsteuer von 1.76 Rappen pro kWh.


entzieht der Volk Befugnisse (12)

Die neue Strom- und Gassteuer ist in einem Reglement festgelegt. Damit verliert das Volk als höchstes Organ in der Gemeinde die Entscheidungen über die Strom- und Gassteuer. Erstens kann die Bürgerversammlung  die Strom- und Gassteuer nicht mehr abschaffen. Zweitens kann die Bürgerversammlung nicht mehr über die Höhe der Strom- und Gassteuer befinden.

Jedes Mal ist der Weg über das aufwändige Referendum und die Urnenabstimmung notwendig (vgl. Punkt 11).

Die direktdemokratischen Diskussionen und die sofortige Abstimmung an der Bürgerversammlung fallen weg.


trägt nichts zur Stromversorgungssicherheit bei (13)

entscheidend für das Wohl der Bevölkerung und den Wohlstand ist die Stromversorgungssicherheit. Kurz: immer genügend Strom am richtigen Ort. Mit der neuen Strom- und Gassteuer ist aber noch keine einzige PV-Anlage gebaut und keine kWh Strom produziert. Beim Strom brauchen wir Sicherheit, nicht Steuern.


ist bereits die 3. Steuer auf Strom und Gas (14)

- bereits heute bezahlen alle Stromverbraucher 2.3 Rappen pro kWh Strom (Artikel 35 Energiegesetz) Netzzuschlag für Anlagen von Wasserkraft, Photovoltaik, Abfälle aus Biomasse, Geothermie, Biomasse und Windenergie. Stromverbraucher zahlen also schon heute an den Umweltschutz.

- bereits heute zahlen alle Gasverbraucher eine CO2-Abgabe von 120 Franken pro Tonne CO2 (Art. 29 Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen). Gasverbraucher zahlen also schon heute an den Umweltschutz.

- Auf Strom und Gas fällt bereits die höchstmögliche Mehrwertsteuer von 7.7 % an.


widerspricht klar dem Volkswillen (15)

An der Bürgerversammlung vom 24. März 2022 wurde folgender Antrag fast einstimmig abgelehnt (nachfolgend vereinfacht):

"5 % mehr Steuern bezahlen und dafür das Energieförderprogramm um 350'000 Franken aufstocken."

Nur 12 Tage später (am 5. April 2022) beschliesst der Gemeinderat eine Strom- und Gassteuer. 1.5 Monate später bringt der Gemeinderat genau das als Reglement, was die Bürger abgelehnt haben: Eine neue Steuer zur Aufstockung des Energieförderprogramms.


wird heimlich und ruckartig eingeführt (16)

- weder im "Ausblick auf das Jahr 2022" im Mitteilungsblatt vom 13. Januar 2022, noch im Geschäftsbericht 2021 noch an der Bürgerversammlung vom 24. März 2022 wurde die Bevölkerung über die Einführung einer neuen Strom- und Gassteuer informiert.

- es fand kein öffentlicher Informationsabend statt.

- selbst als an der Bürgerversammlung vom 24. März 2022 (vgl. Punkt 13 "widerspricht dem Volkswillen") die Diskussion und ein Antrag um eine Budgeterhöhung zugunsten des Energieförderprogramms im Raum stand, wurden kein klarer Hinweis auf eine neue Steuer gemacht. Obwohl zu diesem Zeitpunkt die Planungen für die neue Strom- und Gassteuer bereits liefen, denn diese wurde vom Gemeinderat 12 Tage später (5. April 2022) beschlossen.

- Die neue Strom- und Gasssteuer wurde einzig in der für Laien kaum verständlichen, komplizierten Referendumsauflage im Mitteilungsblatt vom 5. Mai 2022 (Seite 2) angekündigt. Gleich zu diesem Zeitpunkt hat aber schon die Frist für das freiwillige Referendum angefangen.

Fazit: Hätte die IG NEUE Stromsteuer nicht das Referendum ergriffen, wäre die neue Strom- und Gassteuer bereits eingeführt.


bringt das Fass der Förderprogramme zum Überlaufen (17)

Die neue, teure Strom- und Gassteuer bringt das Fass zum überlaufen, denn die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil macht genug für die Förderung alternativer Energien.

- im ordentlichen Budget (Steuergelder) sind bereits CHF 200'000 für das Energieförderprogramm vorgesehen. Diese bleiben weiterhin im Budget, die Richtlinie des Gemeinderates gilt unabhängig von der Abstimmung weiterhin.

- pro Jahr bezahlt die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil rund CHF 10'000 an den Förderverein energietal toggenburg, welcher das Toggenburg bis ins Jahr 2034 unabhängig von Energieimporten machen will.

- die Gemeinde schafft auf Kosten des Steuerzahlers eine allen verfügbares Elektroauto, "Sponti-Car", für
CHF 15'100, inkl. E-Ladestation für CHF 25'000, an.

Quelle: Geschäftsbericht Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil 2021, Seiten 43 und 53.


ist ein "Buebetrickli" (18)

aktuell und in Zukunft kennen die Strompreise nur eine Richtung: nach oben. Die Gemeinde nutzt mit der neuen Strom- und Gassteuer den steigenden Strom- und Gaspreis aus, indem sie beinahe "unbemerkt" den sich verteuernden Strom nochmals verteuert. Die Stromverbraucher und die Öffentlichkeit werden die Ursache für die hohen Strompreise auf die Energieversorger schieben, während die Gemeinde "unter dem Radar" von der Bevölkerung üppig Steuereinnahmen verbuchen kann.


widerspricht dem Rat des Preisüberwachers des Bundes (19)

Gemäss Stefan Meierhans, Preisüberwacher des Bundes, fallen bei der Gemeinde - zusätzlich zu den hohen Preisen auf Gas - oft Konzessionsabgaben und Durchleitungsgebühren an. Deshalb fordert er in den Tageszeitungen vom 21. Mai 2022: «Auf diese Gebühren sollten die Städte in der aktuellen Situation verzichten.»

Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil macht genau das Gegenteil: Sie führt eine sogenannte "Abgabe für die
Durchleitung elektrischer Energie bzw. Gas durch den öffentlichen Grund" (kurz: "Strom- und Gassteuer") ein.


steht einer besseren, freiwilligen Lösung im Weg (20)

Das bisherige, bewährte Energieförderprogramm kann weitergeführt werden. Doch zu einer neuen, teuren Steuer auf Strom und Gas sagen wir Nein, denn der Blick auf Wil SG zeigt, es gäbe bessere Lösungen. So wird zum Beispiel unser Hallenbad Bütschwil in den kommenden Jahren für viele Millionen Franken saniert. Dabei ergibt sich die einmalige Gelegenheit, eine Solaranlage mit Bürgerbeteiligung auf dem Dach zu installieren. Die Technischen Betriebe Wil bauten eine solche Solaranlage mit Bürgerbeteiligung 2018 auf dem Dach des Sportparks Bergholz.  Das Prinzip ist einfach und lockte über 1'000 Kundinnen und Kunden an: Die Bürger (und Gewerbebetriebe) kaufen sich eine gewünschte Anzahl Quadratmeter der Solaranlage. Der dort produzierte Strom wird automatisch von der persönlichen Stromrechnung abgezogen.

Auch die Technischen Betriebe Flawil planen 2023 mit «Solarstrom für alle» eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Oberstufenzentrums. Im Gegensatz zu Bütschwil-Ganterschwil können so auch Mieter, Eigentümer mit kleinem Budget und Eigentümer mit ortsbildgeschützten Dachflächen profitieren.

Das ist echte, gelebte Nachhaltigkeit: freiwillig, unbürokratisch, finanziert mit dem eigenen Geld.